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Rückkehr ins Büro
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Rückkehr ins Büro

Wegen der Corona-Krise wurden Arbeitgeber vom Gesetzgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit von Zuhause aus zu ermöglichen. Auch deshalb arbeiteten während der Corona-Krise viele Arbeitnehmer im Home-Office. Das war für viele Menschen eine neue Situation. Es ist wahrscheinlich eine Typ-Frage, wem dieses Umfeld für die tägliche Arbeit zugesagt hat und wem nicht. Doch seit dem 30. Juni 2021 ist mit dem Auslaufen der “Bundes-Notbremse” diese Pflicht für den Arbeitgeber entfallen. Wie geht es nun weiter mit dem Home-Office und was gibt es bei der Rückkehr ins Büro zu beachten?


Die neue Corona-Schutzverordnung

Seit dem 01. Juli 2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermöglichung von Home-Office für die Beschäftigten fiel dadurch weg. Aber das bedeutet nicht, dass alle Arbeitnehmer wieder ins Büro kommen müssen. Auch die neue Corona-Schutzverordnung, die bis zum 10. September 2021 gelten soll, gibt vor, dass Unternehmen auch weiterhin spezielle Maßnahmen aufgrund der Pandemie einhalten müssen. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. die Begrenzung von erlaubten Personen in geschlossenen Räumen. Auch müssen zukünftig Hygienepläne von den Unternehmen erarbeitet und umgesetzt werden. Pro Woche soll es außerdem zwei Testangebote für die Beschäftigten im Unternehmen geben, wenn diese nicht ausschließlich Zuhause arbeiten. Das gilt nicht, falls ein gleichwertiger Schutz der Beschäftigten durch andere geeignete Schutzmaßnahmen sichergestellt oder ein bestehender gleichwertiger Schutz nachgewiesen werden kann. 


Welche Regelungen gibt es zum Thema Home-Office?

Home-Office bleibt in einigen Unternehmen auch weiterhin bestehen. So gibt es Unternehmen, die ihren Beschäftigten auch weiterhin die Möglichkeit anbieten von Zuhause aus zu arbeiten. Es obliegt dann den Beschäftigten zu entscheiden, ob sie Zuhause oder im Büro arbeiten wollen. Die Berliner Arbeitsrechtlerin Alicia von Rosenberg sagt, dass das Arbeiten von Arbeitnehmern von Zuhause aus nicht einseitig beschlossen oder angeordnet werden kann. Home-Office ist nur möglich, wenn diesbezüglich eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht.
Andere Unternehmen haben sich dazu entschlossen wieder den Präsenzbetrieb am Arbeitsplatz aufzunehmen. Dazu meint Alicia von Rosenberg: 
Jeder Arbeitnehmer muss an seinen Arbeitsplatz im Betrieb zurückkehren, wenn der Arbeitgeber dies anordnet - auch inmitten der Corona-Pandemie, es sei denn, der Gesetzgeber kommt aufgrund einer veränderten Pandemie-Lage zu dem Schluss, erneut Sonderregelungen zu erlassen.

Die Rückkehr ins Büro

Immer mehr Arbeitnehmer kehren an ihren Arbeitsplatz zurück. Den Prozess der Umstellung von Home-Office zur Arbeit im Unternehmen sollten Führungskräfte begleiten. Unternehmensberater und Arbeitspsychologen empfehlen, dass Führungskräfte das Gespräch mit den Arbeitnehmern regelmäßig suchen sollten. Dabei können sie aktuelle Hygienemaßnahmen erklären und auf Fragen der Mitarbeitenden eingehen. Dadurch soll Transparenz und damit Vertrauen seitens der Vorgesetzten geschaffen werden. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Beschäftigten zurück zum Arbeitsplatz zu holen. Das kann in Etappen erfolgen. Dafür hat sich z. B. die Bayer AG entschieden. Dabei wird sich anfangs auf die Mitarbeitenden konzentriert, die Zuhause keine guten Arbeitsbedingungen haben. In einer zweiten Etappe kommen dann 40 Prozent der Beschäftigten zurück in den Betrieb. Wann wieder alle Arbeitnehmer zurück an ihrem Arbeitsplatz kommen, hängt auch von dem Verlauf der Pandemie ab. Es bleibt festzuhalten, dass der Gesundheitsschutz weiterhin oberste Priorität hat. Niemand sollte dazu gezwungen werden, so schnell wie möglich zu seinem Arbeitsplatz im Büro zurückzukommen.
Ein anderes Konzept verfolgen wir als schnelleStelle.de. Man überlässt den Beschäftigten dabei mehr Selbstbestimmung. Zu gemeinsamen Beratungen können die Mitarbeitenden ins Büro kommen. Aber ist es den Beschäftigten auch gestattet, bei bestimmten Aufgaben von Zuhause aus zu arbeiten. Da jeder dort arbeiten darf wo er am produktivsten ist, soll dieses Konzept zur Steigerung der Motivation und Arbeitseffizienz führen.


Resümee: 
Dass die Arbeitsverhältnisse in jedem Unternehmen wieder so werden, wie sie es vor der Corona-Krise waren, wird wahrscheinlich nicht der Fall sein. Möglicherweise wird sich ein Arbeitsmodell durchsetzen, welches beinhaltet, dass die Beschäftigten in Gruppen eingeteilt werden und diese dann zwischen Arbeit im Home-Office und im Büro wechseln. Vor allem Führungskräfte müssen dann Motivationsgeber für die Mitarbeitenden sein und Sicherheit vermitteln.


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Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Beitrag verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.



Quellen:
 Norddeutscher Rundfunk (Hrsg.), 2021. Homeoffice-Pflicht fällt weg: Was bedeutet das? - URL: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Homeoffice-Pflicht-faellt-weg-Was-bedeutet-das,homeoffice268.html

Adecco Germany Holding SA & Co. KG (Hrsg.), o. J. Zurück in den Büro-Alltag: Wie CEO das Arbeitsumfeld neu organisieren - URL: https://www.badenochandclark.com/de-de/insights/corona-pandemie-rueckkehr-ins-buero/

Dr. Gunther Mävers, 2021. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV): Neufassung ab 1. Juli 2021 in Kraft - URL: https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/corona-arbeitsschutzverordnung.jsp
- Derik Rohr

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