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Coronavirus & Job: Wie schütze ich meine Mitarbeiter?
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Coronavirus & Job: Wie schütze ich meine Mitarbeiter?

Aktuell in aller Munde: Das Coronavirus! Tipps für die persönliche Hygiene und Ratschläge, um die Lebensmittelversorgung im Ernstfall sicherzustellen, gibt es allerhand. Doch wie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen? Hier erhalten Sie einen Überblick zu möglichen Präventivmaßnahmen:


1. Wie kann ich meine Mitarbeiter vor einer Ansteckung schützen?

Zunächst sollten Sie sich fragen, ob Sie selbst und Ihre Kollegen bereits über alle effektiven Hygiene-Schutzmaßnahmen informiert sind. Hierzu gehören:
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife - mindestens 20 Sekunden
  • Nicht mit den Fingern ins Gesicht fassen
  • Niesen und husten sollte in die Armbeuge erfolgen, nicht in die Hand
  • Taschentücher sind nach einmaliger Benutzung in einem geschlossenen Behälter zu entsorgen
  • Verzicht auf Händeschütteln
  • Mindestens 1,5 m Abstand zu Personen mit Erkältungssymptomen
  • Vermeiden von Menschenansammlungen
  • Ausgiebiges Lüften der Räumlichkeiten
  • Häufig berührte Oberflächen, bspw. Türklinken, öfter reinigen
Weitere Informationen zu ratsamen Hygienemaßnahmen finden Sie außerdem auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Arbeitgeber sind übrigens nicht verpflichtet Desinfektionsmittel bereitzustellen, auch wenn diese vermutlich zur allgemeinen Beruhigung beitragen würden.
Natürlich sollten Sie außerdem dafür Sorge tragen, dass die für die Maßnahmen notwendigen Materialien zur Verfügung stehen - Gibt es genügend Seife, desinfizierende Reinigungsmittel usw.? 


Wissen Ihre Mitarbeiter bisher nicht oder nur lückenhaft über die Hygienevorgaben Bescheid, haben Sie verschiedene Möglichkeiten um auf diese aufmerksam zu machen. Hilfreich sind beispielsweise Rundmails, Aushänge an Sammelpunkten oder Infoblätter.


2. Können Mitarbeiter aus Angst vor dem Coronavirus zuhause bleiben?

Einfach zuhause bleiben dürfen Mitarbeiter nicht. Es benötigt, wie sonst auch, eine Krankschreibung vom Arzt. 
Eventuell kann man eine Home-Office-Lösung absprechen, um das Ansteckungsrisiko für den Mitarbeiter zu minimieren und nicht komplett auf die Arbeitskraft verzichten zu müssen. Teilweise wird die Home Office-Option auch in Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen geregelt. 


3. Dürfen Arbeitgeber Mitarbeiter, die krank wirken nach Hause schicken?

Hat der Arbeitgeber begründete Anhaltspunkte, anzunehmen, dass der Beschäftigte erkrankt ist, darf er zum Schutz des Mitarbeiters und der restlichen Belegschaft diesen zur Genesung nach Hause schicken. Dies gilt nicht nur für das Corona-Virus, sondern bei allen ansteckenden Krankheiten. Der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen. 
Natürlich kann in diesem Fall nicht von dem Arbeitnehmer erwartet werden, von zuhause aus weiterzuarbeiten. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht insoweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG). Nach Ablauf dieses Zeitraums haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.


4. Können Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit zu Home-Office verpflichtet werden?

Wo die Arbeitsleistung zu erbringen ist, entscheidet sich durch den vertraglich vereinbarten Rahmen diesbezüglich sowie anhand des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Dieser Ort kann ebenso das Home-Office sein. 
Jedoch muss die Arbeit von Zuhause aus überhaupt ausführbar sein. Dauerhaft ist dies wahrscheinlich nur den typischen “Bürohengsten” möglich. Außerdem benötigt der Heimarbeitsplatz eine entsprechende Einrichtung - Laptop, Handy, Software etc., um die Arbeitsaufgabe erfüllen zu können. Zusammenfassend macht die Anordnung von Home-Office also wahrscheinlich nur Sinn in Unternehmen, bei denen die Heimarbeit ohnehin gang und gäbe ist. 


5. Der Betrieb soll vorsichtshalber geschlossen werden - Können die Mitarbeiter zu Zwangsurlaub verpflichtet werden?

Wenn der Arbeitgeber aus freien Stücken schließt, können die Mitarbeiter nicht zu Zwangsurlaub verpflichtet werden. Da die Beschäftigten nicht krank sind, arbeiten können und dies auch tun würden, liegt das “Verschulden” auf Arbeitgeberseite. Das Unternehmen befindet sich im Annahmeverzug. Die ausfallenden Tage sind kein Urlaub und auch kein Überstundenabbau.


6. Müssen erkrankte Mitarbeiter ihren Arbeitgeber informieren?

Grundsätzlich sind erkrankte Beschäftigte nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber die ärztliche Diagnose mitzuteilen. Pflicht ist es lediglich die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Genesungszeit mittels Attest nachzuweisen. Sie dürfen aber Ihre Vorgesetzten und Kollegen über die Art der Krankheit informieren, um diese zu warnen. 
Seit dem 09. März müssen Patienten für eine Krankschreibung außerdem nicht mehr extra in der Praxis vorstellig werden. Ein Telefonat mit dem Arzt genügt. Nach Ermessen kann der Arzt dann für bis zu 7 Tage krankschreiben. Dies gilt für Personen mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege für (vorerst) die nächsten 4 Wochen. 
Das Coronavirus unterliegt allerdings der behördlichen Meldepflicht, sprich der diagnostizierende Arzt ist dazu verpflichtet, den Erkrankten beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dieses wiederum leitet die weiteren Maßnahmen zur Krankheitsbekämpfung ein, natürlich auch im Unternehmen des Infizierten. Die Kontaktpersonen müssen ausreichend geschützt werden.


7. Müssen Mitarbeiter Auskunft über ihr Urlaubsziel erteilen?

Nein, diese Auskunft schulden Arbeitnehmer grundsätzlich nicht. Auch das Verbieten einer Reise durch den Arbeitgeber ist nicht gestattet. Das Thema Urlaub ist nun mal reine Privatsache.
Im beidseitigen Interesse sollte man jedoch eine Regelung mit seinen Mitarbeitern finden. Schließlich möchten auch diese sich nicht anstecken. Sinnvoll ist deshalb eine offene Kommunikation mit der Belegschaft, häufig haben Sie gar kein Problem damit ihr Urlaubsziel zu verraten. Dementsprechend können strengere oder schwächere Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden. Es könnte beispielsweise eine Home-Office-Vereinbarung für die 2 Wochen nach dem Urlaub getroffen werden, um auszuschließen, dass sich der Mitarbeiter infiziert hat.


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Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Beitrag verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Quelle:
Apetz, 2020. Coronavirus: Darf mein Chef mir meine Urlaubsreise verbieten? Ein Anwalt klärt auf - URL: https://www.infranken.de/ratgeber/gesundheit/coronavirus-darf-der-chef-die-urlaubs-reise-verbieten-anwalt-klaert-auf;art154607,4919479

Deutscher Gewerkschaftsbund, 2020. Corona: Was Beschäftigte wissen müssen - URL: https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada

Focus, 2020. Arbeitsrecht: Darf ich zu Hause bleiben, wenn ich Angst vor Corona habe? - URL: https://www.focus.de/finanzen/experten/folgen-einer-epidemie-arbeitsrecht-und-coronavirus-chefs-koennen-ihre-mitarbeiter-zum-home-office-verpflichten_id_11716137.html

Halfwassen, 2020. Coronavirus: 33 Fragen, die sich jeder Unternehmer jetzt stellen sollte - URL: https://www.impulse.de/management/unternehmensfuehrung/coronavirus-checkliste/7483641.html

Urschinger, 2020. Coronavirus & Arbeitsrecht: Das sollten Arbeitnehmer und Chefs wissen - URL: https://www.swr3.de/aktuell/Coronavirus-Arbeitsrecht-Das-sollten-Arbeitnehmer-und-Chefs-wissen/-/id=4382120/did=5502764/1jvbt3e/index.html
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