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Homeoffice - Steuerrecht, Datenschutz & Arbeitszeitgesetz
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Homeoffice - Steuerrecht, Datenschutz & Arbeitszeitgesetz

Wie bereits in unserem ersten Beitrag zum Thema Homeoffice thematisiert, wird dieses Jahr ein neues Gesetz zur Homeoffice-Regelung eingeführt. Daraus ergeben sich vielerlei Fragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - Ist der Arbeitsplatz Zuhause steuerlich absetzbar? Was muss beim Thema Datenschutz alles beachtet werden? Gilt das Arbeitszeitgesetz? Hier erfahren Sie mehr:
Steuerrecht & Homeoffice
In den meisten Fällen darf leider die Arbeit von Zuhause aus nicht steuerlich abgesetzt werden. Dennoch gibt es hierfür zwei Ausnahmefälle.
Ist das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten oder betrieblichen Tätigkeit, dürfen die Kosten hierfür uneingeschränkt geltend gemacht werden. Im Klartext: Diese Regelung betrifft vor allem Selbstständige, wie bspw. freie Journalisten oder Freelancer der IT-Branche. Somit dürfen Selbstständige die Heimarbeit als Betriebsausgaben absetzen. Arbeitnehmer bei denen diese Ausnahme zutrifft, machen die Kosten hingegen als Werbungskosten geltend. Ob die Ausnahmeregelung zutrifft, entscheidet außerdem nicht die Verweildauer im privaten Büro, sondern der Erbringungsort des qualitativen Schwerpunktes. Weitere Tatbestandsmerkmale sind gesetzlich nicht definiert. 
Die zweite Ausnahme setzt voraus, dass für die berufliche bzw. betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall können Kosten bis zu 1.250€ pro Jahr geltend gemacht werden. Dieser Fall trifft beispielsweise für Außendienstmitarbeiter zu, welche nicht auf einen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers zurückgreifen können. Folglich sind die Anforderungskriterien nicht erfüllt, wenn es sich um eine Homeoffice-Regelung handelt, bei welcher der Arbeitnehmer nur hin und wieder von Zuhause aus arbeitet, aber eigentlich ein Büroplatz im Betrieb zur Verfügung steht. 
In beiden Ausnahmefällen sind die Kosten des Heimarbeitsplatzes anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Ist keine direkte Zuordnung möglich, muss der prozentuale Anteil des Raums in Bezug auf die gesamte Wohnfläche berechnet werden. Berechnet werden also unter anderem die Anteile für Miete, Strom, Heizung und Müllabfuhr.
Die Kosten für die Renovierung und Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes dürfen hingegen in vollem Umfang abgezogen werden. Hierzu gehören technisches Equipment, Tapeten, Regale, Bürostuhl und -tisch usw. 
Die Aufwendungen für Arbeitsmittel können sogar dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Finanzamt das private Arbeitszimmer nicht anerkennt. Wichtig ist nur, dass diese Gegenstände beinahe ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden. Achtung: Höherwertige Gegenstände müssen über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, bei denen der Anschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer unter 952,00 € liegt, ist dies jedoch nicht der Fall. 
Datenschutz & Homeoffice
Auch beim Homeoffice muss die Sicherheit von Daten an vorderster Stelle stehen. Bei der Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes muss der Arbeitgeber deshalb gewährleisten, dass sämtliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden. Außerdem muss der Mitarbeiter dazu angehalten werden, diese Datenschutzrichtlinien dauerhaft während der Ausübung seiner Tätigkeit einzuhalten. 
Der Mitarbeiter muss also dafür Sorge tragen, dass keine dritten Personen, wie z.B. Familienangehörige, Zugang zum Computer oder Mobiltelefon und somit zu vertraulichen Daten, haben. Beispielsweise helfen VPN-Verbindungen bei der sicheren Übertragung von Daten. Weiterhin dürfen die Daten nicht auf einem privaten Laufwerk gespeichert werden, sondern müssen auf dem Firmenserver abgelegt werden. 
Arbeitszeitgesetz & Homeoffice
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt ebenfalls für das Homeoffice. Demnach müssen die Arbeitnehmer auch Zuhause die Gesetze zu den Ruhepausen und -zeiten sowie zur Höchstarbeitsdauer einhalten. Auch das Verbot an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten gilt weiterhin. Auf jeden Fall muss der Mitarbeiter über das geltende Gesetz und dessen Einhaltungspflicht vom Arbeitgeber informiert werden. Außerdem ist ein Regelungsmodell zur Zeiterfassung zu entwerfen. 
Theoretisch handelt es sich um einen Rechtsbruch, wenn die Mitarbeiter regelmäßig mehr als zehn Stunden arbeiten und ihre Ruhepausen nicht einhalten. Aus diesem Grund beschweren sich auch viele Arbeitgeber über die starren Regelungen, denn die Einhaltung lässt sich in den privaten vier Wänden nur schwer kontrollieren. Vielleicht bringt ja das neue Homeoffice-Gesetz auch eine diesbezügliche Anpassung des Arbeitszeitgesetzes mit sich.
  • Steigert Homeoffice tatsächlich die Produktivität? Mehr lesen in unserem Beitrag zum Thema “Zuhause ist es doch am schönsten - Homeoffice für alle”. 
Hinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen im Beitrag verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Quellen:
Udo Reuß, 2019. Der heimische Schreibtisch ist nur ausnahmsweise von der Steuer absetzbar - URL: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer

Arbeitszimmer.de, o.J. Das häusliche Arbeitszimmer im Steuerrecht - Leitfaden zur steuerlichen Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - URL: https://www.arbeitszimmer.de/taetigkeit.htm

Haufe, 2019. Recht auf Home-Office-Arbeitsplatz: Kommt das Gesetz? - URL: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/homeoffice-was-beim-arbeiten-von-zuhause-zu-beachten-ist_76_301172.html

Katharina Grimm, 2018. Warum das Home-Office eigentlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt - URL: https://www.stern.de/wirtschaft/news/home-office--warum-heimarbeit-gegen-den-arbeitnehmerschutz-verstoesst-7934644.html
- Franziska Ladicke

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