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Barrierefreiheit in Stellenanzeigen richtig umsetzen
Inklusion beginnt nicht erst am Arbeitsplatz – sondern bereits bei der Stellenanzeige. Mit dem Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) rückt die digitale Barrierefreiheit nun auch gesetzlich stärker in den Fokus: Seit dem 28. Juni 2025 sind private Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter fallen Online-Stellenanzeigen, Bewerbungsformulare und Karriereseiten.
Warum Barrierefreiheit im Recruiting kein „Nice-to-have“ mehr ist
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Behinderung (Statistisches Bundesamt, 2023) – das sind knapp 10 % der Bevölkerung.
Über 1,2 Millionen Menschen gelten als sehbehindert oder blind. Gleichzeitig sind nur rund 40 % der Stellenanzeigen vollständig barrierefrei gestaltet (BITV-Test, 2022).
Diese Zahlen zeigen: Barrierefreiheit im Recruiting ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für mehr Chancengleichheit und Reichweite.
Was bedeutet das konkret?
Stellenanzeigen müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen zugänglich sind – z. B. durch Vorlesefunktion, strukturierte Formatierung oder einfache Sprache.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber/-in durch barrierefreie Stellenanzeigen
Wer inklusiv denkt, gewinnt nicht nur Bewerber/-innen mit Einschränkungen, sondern auch das Vertrauen vieler weiterer Talente, die sich Wertschätzung und Zugänglichkeit wünschen.
- Größere Reichweite: Sie sprechen eine breitere Zielgruppe an, inklusive Menschen mit Einschränkungen.
- Stärkere Arbeitgebermarke: Inklusion wird als Haltung sichtbar – das wirkt auch auf andere Bewerber/-innen und Ihr Employer Branding positiv.
- Mehr qualifizierte Bewerbungen: Barrieren verhindern oft nicht das Können, sondern die Bewerbung.
- Rechtliche Sicherheit: Sie erfüllen die Anforderungen des BFSG und beugen Diskriminierungsrisiken vor.
Checkliste für barrierefreie Stellenanzeigen
Barrierefreiheit beginnt bei der Sprache – und hört bei der Technik nicht auf. Diese Checkliste hilft Ihnen, Ihre Stellenanzeigen sowohl inhaltlich als auch technisch barrierefrei zu gestalten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anzeige wirklich für alle zugänglich ist – unabhängig von Einschränkungen oder Endgeräten.
Inhaltliche Barrierefreiheit:
- Verwenden Sie eine klare, einfache Sprache – vermeiden Sie unnötige Fachbegriffe oder komplizierte Satzkonstruktionen.
- Beschreiben Sie Aufgaben und Anforderungen verständlich und dennoch konkret.
- Vermeiden Sie bildbasierte Textinhalte – z. B. Texte in Grafiken, die von Screenreadern nicht gelesen werden können.
- Geben Sie eine barrierefreie Bewerbungsmöglichkeit an (z. B. Online-Formular statt PDF-Upload per Mail).
Technische Barrierefreiheit:
- Strukturieren Sie Ihre Anzeige mit Zwischenüberschriften, Listen und klarer Hierarchie (H1, H2, H3).
- Stellen Sie sicher, dass die Anzeige mit Screenreadern kompatibel ist.
- Verwenden Sie ausreichende Kontraste bei Text und Hintergrund.
- Bieten Sie Alt-Texte für Bilder und Grafiken an.
- Vermeiden Sie Blinke-Effekte, bewegte Inhalte oder PDF-Dateien ohne Textlayer.
Gut zu wissen:
Stellenanzeigen auf schnelleStelle.de sind standardmäßig barrierefrei gestaltet – sowohl inhaltlich als auch technisch. Unsere Anzeigenvorlagen erfüllen die Anforderungen der BITV 2.0 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Damit stellen wir sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind – und alle Bewerber/-innen gleichberechtigt erreichen.
Fazit: Inklusive Sprache öffnet neue Türen
Barrierefreiheit in Stellenanzeigen ist kein Mehraufwand, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Sie zeigen, dass Sie als Arbeitgeber/-in Vielfalt ernst nehmen – und gewinnen gleichzeitig Zugang zu einer oft übersehenen Zielgruppe.
Indem Sie das Recruiting-Dashboard von schnelleStelle.de nutzen, gehen Sie sicher, dass Sie alle Stellenanzeigen einfach und barrierefrei veröffentlichen.
Hinweis: Das Team von schnelleStelle.de nutzt mittlerweile in allen HR-Wissen-Beiträgen (Blog, Infoblätter etc.) mehrere Formen des Genderns. Dabei werden die geschlechtsneutrale Form, die Paarform und die Schrägstrich-Form verwendet. Diese Formen wurden gewählt, da sie von der amtlichen Rechtschreibung abgedeckt sind und eine gute Lesbarkeit aufweisen. Die in den Beiträgen gewählten neutralen (z. B. Mitarbeitende) sowie die männlichen und weiblichen Sprachformen (z. B. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) beziehen sich auch auf alle anderen Geschlechter bzw. Geschlechtsidentitäten und diese werden ausdrücklich mitgemeint.
*Als Amazon-Partner verdient die IN AUDITO Media GmbH (schnelleStelle.de) an qualifizierten Verkäufen.
- Linda Brunner

Daniel Paul
Vertrieb